Die Arbeitsgruppe der CDA im Hessischen Landtag empfing den Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe e.V. Herrn Kopyczinski, der zum Bundesteilhabegesetz referierte.
Mit dem Gesetz soll die Unterstützung, die Menschen mit Behinderung brauchen, um in der Mitte der Gesellschaft leben zu können, neu geregelt werden. Ein wichtiger Schritt, um die Menschenrechte, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben sind, in Deutschland umzusetzen. Deren Vorgabe ist, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, sei es im Hinblick auf Arbeit, Wohnen, beim Thema Bildung oder in der Freizeit, selbstbestimmt mitten in der Gesellschaft leben können. Dazu sollen sie die Unterstützung bekommen, die sie individuell brauchen. Diesen Rechtsanspruch sollte das Bundesteilhabegesetz regeln. Unter anderem soll demnach zukünftig der jeweilige Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung individuell ermittelt werden, und zwar nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Mittel für die nötige Unterstützung sollen den Empfängern selbst zur Verfügung gestellt werden, damit sie entscheiden können, wen sie mit der Unterstützung beauftragen.
In Zukunft wird sich auch der Bund bei der Finanzierung der Teilhabeleistungen beteiligen. Bislang war das allein Aufgabe der Länder und Kommunen. Gleichzeitig hing es sehr vom Wohnort ab, welche Eingliederungshilfen Antragstellern bewilligt wurden. Denn nach der alten Regelung liegt die Entscheidung im Ermessen der Kommunen und überörtlichen Träger wie Landschaftsverbänden. So gibt es beispielsweise noch nicht überall in Deutschland einen Anspruch auf das Persönliche Budget, mit dem Menschen mit Behinderung eine Assistenz bezahlen könnten. Solche Budgets dürfen aus Kostengründen abgelehnt werden. Wenn es beispielsweise für ein Sozialamt billiger ist, eine pflegebedürftige Person in einem Heim unterzubringen, kann es einen Antrag auf das entsprechende Assistenzbudget ablehnen. Und wenn die Beschäftigung in einer Werkstatt, für die, die dort Tätigen oft weniger als 200 Euro pro Monat erhalten, für das Sozialamt günstiger ist als die nötige Unterstützung für einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt, dann haben Antragsteller in manchen Bundesländern schlechte Karten.
„Der erste Schritt in die richtige Richtung ist getan, so dass die Situation der behinderten Menschen verbessert wird“,
kommentiert die CDA-Vorsitzende im Hessischen Landtag Frau Sabine Bächle-Scholz, „wir werden weiterhin am Ball bleiben, um kontinuierlich eine Verbesserung zu erreichen“.

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