Fraktionsvorsitzende der CDU im Hessischen Landtag und örtliche Landtagsabgeordnete Ines Claus erklärt dazu: „Wir müssen jetzt Lösungen auf die Krise und ihre Folgen geben. Das Corona-Virus und seine Folgen kennen keine Haushaltsjahre. Deshalb kann sich unsere Antwort auf diese Krise auch nicht auf einzelne Haushaltsjahre beschränken. Wir müssen jetzt das gewährleisten, was die Menschen am meisten brauchen: Planbarkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit. Wir brauchen jetzt Antworten geben, die die Menschen weiterhin vor dem Virus schützen, gleichzeitig den Staat handlungsfähig halten und die Krise zur Chance für neue Impulse in der Zukunft werden lassen. Damit helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, den Kommunen, den Vereinen und der Kultur – schlichtweg der gesamten Gesellschaft. Hierzu erreichen mich seit Beginn der Krise viele E-Mails, Nachrichten und Anrufe von Menschen aus dem Kreis Groß-Gerau, die Hilfe suchen. Hilfe für ihren Betrieb, ihren Verein und Antworten zur Zukunft ihrer Kinder z.B. hinsichtlich Ausbildungsplätzen.“

Es ist nicht sinnvoll sich von Nachtragshaushalt zu Nachtragshaushalt zu hangeln. Die Bewältigung der Krise ist eine langfristig angelegte Aufgabe, die ebensolche Maßnahmen erfordert. Der ehemalige hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer sprach in diesem Zusammenhang in seiner letzten Plenarrede von einer „Jahrhundertaufgabe“.

Natürlich bleibt durch die Zustimmung des Parlaments zum geplanten Sondervermögen, die Schuldenbremse unverändert. Sie hat Verfassungsrang und wird nicht angetastet. Die entsprechenden Verschuldungsregeln gelten auch weiterhin. Sie sehen vor, dass nur in absoluten Krisensituationen neue Schulden aufgenommen werden dürfen. Zur Feststellung einer solchen Krisensituation bedarf es einer 2/3-Mehrheit. Die Opposition verweigert diese Feststellung des Krisenfalls. Insoweit ist es nach 7 Verhandlungsrunden in vier Wochen nicht gelungen, zu einem Kompromiss mit der SPD und FDP zu kommen.

„Der Handlungsfähigkeit der Regierung nunmehr Hürden dadurch zu stellen, dass man diese Feststellung verweigert, ist ein Handeln wider die Verfassung. Gleichzeitig gleicht es Hohn den vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die sich in den vergangenen Wochen mit einschneidenden finanziellen Einbußen in ihrem Leben konfrontiert gesehen haben; egal ob in privater oder beruflicher Hinsicht. Es liegt in unserer Verantwortung Entscheidungen zu treffen, damit unser Land gestärkt aus der Pandemie herauskommt und wir nicht der Krise hinterhersparen“, so die CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Bächle-Scholz.

In den vergangenen Jahren hat die CDU bewiesen, dass die Schuldenbremse in normalen Zeiten eingehalten werden kann und wird. Es war die CDU, die sich teuren Ausgabewünschen der Opposition immer wieder entgegengestellt hat. Nur durch das verantwortungsvolle wirtschaftliche Handeln der letzten Jahre konnte Hessen Rücklagen in Milliardenhöhe aufbauen.

„Wir stehen für die Einhaltung der Schuldenbremse und für sorgsames Wirtschaften. Darauf achten wir auch in den kommenden Jahren. Aber jetzt sind Impulse für neues Wachstum unerlässlich, so wie es auch der Bund und andere Länder auch entschieden haben. Wir leben in einem Ausnahmezustand und arbeiten daran, so schnell wie möglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren.“, sagt Ines Claus. Und weiter: „Da die Bewältigung der Krise nicht warten kann, steht darum jetzt nach ausführlichen Beratungen in den Fraktionen von CDU und GRÜNEN die Entscheidung fest: Damit Hessens Entwicklung nicht blockiert wird, werden wir das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse dahingehend ändern, dass die Kreditermächtigung mit einer einfachen Mehrheit möglich ist und wir somit die nächsten Jahre effektiv gestalten können.“ Beide Landtagsabgeordnete sind sich einig: „Wir handeln heute und nicht erst morgen.“

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