Bis zum 30. August und zunächst nur für den Nordkreis - also Rüsselsheim, Raunheim, Kelsterbach, Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg, gilt die Maskenpflicht in den Schulen auch im Unterricht. Aufgrund der sprunghaft angestiegenen Zahlen von Neuinfektionen in den vergangenen Tagen, ist der Kreis Groß-Gerau nun der Stufe 2 des Eskalationskonzepts zur Bekämpfung des Corona-Virus zugeordnet.

„Schulen sind Orte der Begegnung. Im Schulalltag treffen tagtäglich sehr viele Menschen aufeinander. Damit sind Schulen besonders geeignete und gefährdete Bereiche zur Verbreitung von Infektionen“, erläutert Sabine Bächle-Scholz, Wahlkreisabgeordnete des betroffenen Nordkreises in Groß-Gerau. „Die getroffenen Maßnahmen haben das Ziel die Infektionszahlen signifikant zu verringern, um auch weiterhin Behandlungskapazitäten und medizinische Versorgungsstrukturen im Kreisgebiet aufrechtzuerhalten“, so Bächle-Scholz weiter.

Ines Claus, CDU-Landtagsabgeordnete ergänzt: „Die getroffenen Landesmaßnahmen sind wohl überlegt und ausgearbeitet worden. Zum Schuljahresbeginn gilt an den hessischen Schulen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband. Von dieser Vorgabe können Schulleitungen im Zusammenwirken mit der Schulkonferenz abweichen. Wir haben viel Verständnis für die Schülerinnen und Schüler, die nun im Nordkreis Groß-Gerau im Lernalltag mit der Maskenpflicht zusätzlich belastet werden. Auch können wir die Sorgen der Eltern nachvollziehen, die sich über Gesundheit und Lernfortschritte ihrer Kinder Gedanken machen. Dennoch können wir nachvollziehen, dass in dieser konkreten schwierigen Situation keine weniger eingriffsintensiven Maßnahmen vorhanden sind, die wirkungsvoller wären, als die Maskenpflicht im Unterricht. Zudem zeigt die Entscheidung auch den richtigen Weg auf Landesebene. Bedingt durch die örtlichen Unterschiede im Infektionsgeschehen kann auch konkret vor Ort reagiert werden.“

Die Maskenpflicht auch während der Unterrichtszeit ist zeitlich begrenzt. „Wenn sich die Bevölkerung im Kreis Groß-Gerau in den kommenden Wochen wieder verstärkt an die geltenden Abstands-, Versammlungs-, und Hygieneregeln hält und insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlichen Orten beachtet, können die Schülerinnen und Schüler wieder von der generellen Maskenpflicht befreit werden“, appelliert Bächle-Scholz an die Allgemeinheit.

„Wir haben vor den Sommerferien erlebt, was Home-Office und Home-Schooling für eine Belastung für Familien im Alltag darstellt. Die Rückkehr der Kinder an die Schulen ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein unerlässliches Bestreben seitens der Landesregierung gewesen. Den hessischen Schülerinnen und Schülern wieder eine feste Struktur für den Alltag zu geben, sie zu unterrichten und auszubilden unter angemessenen Verhaltensmaßnahmen, war eines der wichtigsten Ziele in den vergangenen Wochen“, betont Claus.

Die hessische Landesregierung hat über die zentrale Beschaffungsstelle des Landes den Schulen zum Schuljahresstart insgesamt 1.000.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.000.000 FFP2-Masken, 17.000 Liter Desinfektionsmittel, 71.000 Schutzhandschuhe, 5.500 Vlieskittel und 11.500 Gesichtsschutzschilde zu Verfügung gestellt. Darüber hinaus baut Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, weiter aus, sodass alle Schulen im Laufe des ersten Schulhalbjahres die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen können. Außerdem besteht für Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu den Herbstferien die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer jeweiligen Unterrichtszeit alle 14 Tage einem kostenlosen und freiwilligen Test zu unterziehen. Die erweiterte Testkapazität ermöglicht es, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen, sie zu unterbrechen und das Risiko an den Schulen zu minimieren. Dadurch kommt das Land Hessen nicht nur seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach, sondern trägt auch entscheidend dazu bei, dass sich Beschäftige ruhigen Gewissens auf ihre Hauptaufgabe – den Unterricht – konzentrieren können.

Bis einschließlich 28. August 2020 stehen montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter als auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Ministeriums bei allen Fragen rund um das Thema Schule zur Verfügung. Das Staatliche Schulamt Groß-Gerau ist unter der Nummer 06142 – 5500-411 zu erreichen; die zentrale Rufnummer des Elterntelefons des Hessischen Kultusministeriums lautet 0611 369-6000.

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